Reiserecht 

Für entgangene Urlaubsfreuden werden je nach Reisemangel von den Gerichten den Klägern unterschiedliche Entschädigungen nach der Frankfurter Tabelle zugesprochen. Nachfolgend sind die Art der Leistungen sowie die Mägelpositionen angegeben. Anhand der Prozenttabelle können die Sätze berechnet werden.

 Die Frankfurter Tabelle

 

Art der Leistung / Mängelposition

%  

Bemerkungen
I.

Unterkunft

   

1.

Abweichung vom gebuchten Objekt

10 - 25 je nach Entfernung
2.

Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)

5 -15   

3.

Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichende Etage)

5 - 10  
4.

Abweichende Art der Zimmer

   
 

a) DZ statt EZ

20  
 

b) Dreibettzimmer statt EZ

25  
 

c) Dreibettzimmer statt DZ

20 - 25 Entscheidend, ob Person der gleichen Buchung oder ...
 

d) Vierbettzimmer statt DZ

20 - 30 ...Unbekannte zusammengelegt werden.
5.

 Mängel in der Ausstattung des Zimmers

   
 

a) zu kleine Fläche

5 - 10   
 

b) fehlender Balkon

5 - 10  bei Zusage/je nach Jahreszeit
 

c) fehlender Meerblick

5 - 10  bei Zusage
 

d) fehlendes (eigenes) Bad/WC

15 - 25 bei Buchung
 

e) fehlendes (eigenes) WC

15  
 

f) fehlende (eigene) Dusche

10 bei Buchung
 

g) fehlende Klimaanlage

10 - 20 bei Zusage/je nach Jahreszeit
 

h) fehlendes Radio/TV

5 bei Zusage
 

i) zu geringes Mobiliar

5 - 15   
 

j) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)

10 - 50   
 

k) Ungeziefer

10 - 50  
6.

Ausfall von Versorgungseinrichtungen

   
 

a) Toilette

15  
 

b) Bad/Warmwasserboiler

15  
 

c) Stromausfall/Gasausfall

10 - 20  
 

d) Wasser

10  
 

e) Klimaanlage

10 - 20 je nach Jahreszeit
 

f) Fahrstuhl

5 - 10 je nach Stockwerk
7. 

Service

   
 

a) vollkommener Ausfall

25  
 

b) schlechte Reinigung

10 - 20  
 

c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)

5 - 10  
8. 

Beeinträchtigungen

   
 

a) Lärm am Tage

5 -25  
 

b) Lärm in der Nacht

10 - 40  
 

c) Gerüche

5 - 50   
9.

  Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)

20 - 40 je nach Art der Projektzusage
II.

Verpflegung

   
1. 

Vollkommener Ausfall

50  
2.

  Inhaltliche Mängel

   
 

a) eintöniger Speisenzettel

5  
 

b) nicht genügend warme Speisen

10  
 

c) verdorbene (ungenießbare) Speisen

20 - 30   
3.

  Service

   
 

a) Selbstbedienung (statt Kellner)

10 - 15   
 

b) lange Wartezeiten

5 - 15   
 

c) Essen in Schichten

10  
 

d) verschmutzte Tische

5 - 15   
 

e) verschmutztes Geschirr, Besteck

10 - 15  
4. 

Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5 - 10  bei Zusage
III.

Sonstiges

   
1. 

Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool

10 - 20 bei Zusage
2.

Fehlendes Hallenbad

   
 

a) bei vorhandenem Swimmingpool

10  bei Zusage, soweit bei Jahreszeit benutzbar
 

b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool

20  
3.

 Fehlende Sauna

5 bei Zusage
4.

 Fehlender Tennisplatz

5 - 10 bei Zusage
5. 

Fehlendes Mini-Golf

3 - 5 bei Zusage
6.

Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule

5 - 10  bei Zusage
7.

 Fehlende Möglichkeit zum Reiten

5 - 10  bei Zusage
8. 

Fehlende Kinderbetreuung 

5 - 10  bei Zusage
9.

 Unmöglichkeit des Badens im Meer

10 - 20  je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeiten
10.

Verschmutzter Strand

10 - 20   
11.  Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5 - 10  bei Zusage
12. 

Fehlende Snack- oder Strandbar

0 -5  je nach Einsatzmöglichkeit
13.

Fehlender FKK-Strand

10 - 20  bei Zusage
14. 

Fehlendes Restaurant oder Supermarkt

   
 

a) bei Hotelverpflegung

0 - 5  bei Zusage je nach Ausweichmöglichkeit
 

 b) bei Selbstverpflegung

10 - 20   
15. 

Fehlende Vergnügungseinrichtungen ( Disco, Nightclub, Kino, Animateure

5 - 10  bei Zusage
16. 

Fehlende Boutique oder Ladenstrasse

0 - 5 je nach Ausweichmöglichkeit
17. 

Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

20 - 30  des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges
18.

Fehlende Reiseleitung

   
 

a) blosse Organisation 

0 - 5   
 

b) bei Besichtigungsreisen

10 - 20  bei Zusage
 

c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung

20 - 30  
19.

Zeitverlust durch notwendigen Umzug

   
 

a) im gleichen Hotel

  anteiliger Reisepreis für 1/2 Tag
 

b) in anderes Hotel 

  anteiliger Reisepreis für 1 Tag

 IV.

Transport

 

 

1. 

Zeitlicher verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus

5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
2. 

Ausstattungsmängel

   
 

a) Niedrige Klasse

10 - 15  
 

b) Erhebliche Abweichung vom normalen Standard

5 -10  
3. 

Service 

   
 

a) Verpflegung 

5  
 

b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung ( Radio, Film etc.

5  
4. 

Auswechslung des Transportmittels 

  der auf die Transportverzögerung  entfallende anteilige Reisepreis
5. 

Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

  Kosten des Ersatztransportmittels
2/2
 
Quelle: NJW 1994, S.1639